1. Vorbereiten und Sortieren von Unterlagen
2. Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, Kontierung
Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw.
Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuches; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt
usw.)
Buchen laufender Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (mit Zwischenschaltung eines
Steuerberaters, nach einem vom Steuerberater aufgestelltem Kontenplan)
Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder eine andere dazu befugte -Person
kontiert wurden
Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftragebers oder einer anderen
zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person
Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche Würdigung
von Sachverhalten wie z.B.: das Kontieren von Belegen und das Erteilen von
Buchungsabweisungen
technische Zusammenstellung der Jahresabschlusszahlen und betriebswirtschaftlicher Auswertung
des Zahlungsmaterials in Form von Kennzahlen (nicht: Aufstellung des Jahresabschlusses
Ausdrucks =“Knopfdruckbilanz“)
steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Errichtung der Buchführung, z.B.: durch
Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und
Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse.
3. Erstellung lfd. Lohnabrechnungen, Fertigung von Lohnsteueranmeldungen
Anlegen und Führen von Akten, Statistiken und Karteien/Dateien
z.B.: Personal-, Krankenstand-, Urlaubskartei/Datei
Erstellung von Brutto- Nettoabrechnungen der einzelnen Mitarbeiter
Erstellung von Lohnjournalen
Erstellung von Beitragsnachweisen für die Krankenkassen
Erstellung der Sozialversicherungsmeldungen für die Krankenkassen
Erstellung von Lohnsteuerbescheinigungen
4. Weitere kaufmännische Dienstleistungen:
Terminüberwachungen und Terminerinnerungen an Abgabetermine
Unterstützungen im Bereich der kaufmännischen Büroorganisation
Administrative Arbeiten im kaufmännischen Bereich
Überwachung der Forderungsaußenstände und Führung des Mahnwesens
5. Beratungen:
Ich verweise nachdrücklich darauf, dass ich kein Steuerberater bin.
Aufgrund der Tatsache, dass ich weder Steuerberater noch Rechtsanwalt bin und somit nicht das
Recht habe steuerlich oder anwaltlich zu beraten, dienen meine Meinungsäußerungen einem
allgemein gehaltenen Erfahrungsaustausch. Meine Meinungsäußerungen stellen keinen Rechtsrat
für Einzelfälle dar; es sind Meinungen zu einem Beispielsfall, der mit einer Vielzahl von Fällen
vergleichbar ist.